Der QNG-Aufwand ist nicht nur technisch anspruchsvoll, sondern kann die Projektkosten merklich erhöhen und damit auch die Preise für Investoren. Daher prüfe ich sehr genau, ob der zusätzliche Aufwand in einem sinnvollen Verhältnis zu den steuerlichen Vorteilen und möglichen Förderungen steht – und empfehle nur dann ein QNG-Projekt, wenn es sich für meine Kunden wirklich rechnet.
Wichtig zu wissen: Neben der degressiven AfA von 5 % p. a. gibt es – bei Neubauten im Energiestandard EH40 mit QNG – zusätzlich die Möglichkeit, weitere 5 % Sonderabschreibung über vier Jahre geltend zu machen. Ob sich ein klassischer Neubau mit degressiver AfA oder ein QNG-Projekt mit Sonderabschreibung und Förderdarlehen besser eignet, hängt immer von der individuellen Situation des Anlegers ab.
Wichtig dabei: Jedes Projekt wird individuell bewertet. Nicht jede Neubauinvestition braucht zwangsläufig einen KfW-40-QNG-Standard – oft bieten auch Neubauten mit einem soliden Energiestandard und der steuerlich attraktiven degressiven AfA (5 %) bereits ein hervorragendes Renditepotenzial.